Klinkerpflaster regelkonform geplant
Ob das Projekt auf einem Privatgrundstück oder als öffentliches Bauvorhaben realisiert werden soll: Je nach beabsichtigter Nutzung eines Klinkerpflasters müssen in der Planung bestimmte Regelwerke berücksichtigt werden. Gestalterische Gesichtspunkte auf der einen Seite, gelten insbesondere für befahrbare Flächen unbedingt zu befolgende Vorgaben hinsichtlich der schon aus Sicherheitsgründen notwendigen Stabilität.
Im Einzelfall kann das zu Einschränkungen bei der Produktauswahl, der Art des Verlegemusters oder der Festlegung sonstiger Baustoffe für den Oberbau führen. Um eine möglichst lang andauernde und weitgehend schadensfreie Nutzung von Klinkerpflaster zu erzielen, müssen die unterschiedlichen – und zuweilen auch divergierenden – Interessen jedoch miteinander in Einklang gebracht werden.
Das bautechnische Anforderungsniveau leitet sich in den meisten Fällen aus der Art und Anzahl der Fahrzeuge und sonstigen Verkehrslasten ab, die für die Nutzungsphase eines Klinkerpflasters erwartet werden. Dabei gilt: Für Verkehrsflächen mit hoher bis sehr hoher Schwerverkehrsbelastung (entsprechend den Belastungsklassen Bk100, Bk32 und Bk10 gem. RstO) ist die Pflasterbauweise grundsätzlich nicht geeignet!
Pflasterklinker und öffentliche Bauvorhaben
Abgesehen von konkreten Vorgaben im Rahmen örtlicher Bebauungspläne, wird der Einsatz von Klinkerpflaster durch eine Reihe von Richtlinien und Empfehlungen sowie über die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/Teil B) geregelt. Zu den Richtlinien und Empfehlungen zählen u.a.
- Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt)
- Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete (ESG)
- Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR)
- ATV DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbelage in ungebundener Ausführung, Einfassungen
- ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- ATV DIN 18300 Erdarbeiten
- ATV DIN 18 315 Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten ohne Bindemittel
Als Regelausführung setzt die ATV DIN 18318 eine Flachverlegung von Klinkerpflaster im Reihenverband mit versetzten Fugen voraus. Diese Bauweise gilt als Kalkulationsgrundlage und als geschuldete Leistung bei der Abnahme, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht eine andere Form der Verlegung (z. B. Hochkantverlegung) vorgegeben wird.
Traditioneller Baustoff für Straßen und Wege
Geht es um die hochwertige Gestaltung repräsentativer Flächen im Verwaltungs-, Gewerbe- oder Hotelbau, so sind Pflasterklinker nach wie der beliebteste Baustoff. Architekten und Landschaftsplaner verwenden Pflasterklinker auch gerne, um das Umfeld einer Wohnbebauung oder einer gewerblich genutzten Immobilie optisch aufzuwerten. Pflasterklinker unterstreichen einen hohen Anspruch an Funktionalität, Repräsentativität und Langlebigkeit.
Die hohe Materialfestigkeit von Pflasterklinker ermöglicht es, Riegel- und Langformate in Längen von bis zu 300 mm herzustellen. Hochkant verlegt, erzeugt die sichtbare, schlanke Seite der Riegelformate von 45 mm, 52 mm oder 71 mm ein interessantes Fugenbild. Neben dem bewährten Fischgrät- und Ellenbogenverband können Formatlängen von 300 mm, 240 mm, 160, 150, 115 und 100 mm auch zu Läuferverbänden kombiniert werden. Mit Einbindetiefen von 100 mm oder 115 mm gehört Klinkerpflaster in Hochkantverlegung zu den hochwertigsten Straßenbelägen überhaupt.
Die passende Pflasterstärke zur Nutzungsart
Stärke | Beschreibung |
45 mm | Ausschließlich für Wege und Terrassen gedacht |
52 mm | Vorgesehen für private Einfahrten, Wege und Terrassen |
60 / 62 / 65 mm | Vorgesehen für öffentliche und private Fußwege sowie für kleinere Plätze. Nur gelegentlich von schweren Fahrzeugen befahren |
70 / 71 mm | Vorgesehen für Schwerlastverkehr, sowie für verkehrsberuhigte Straßen und öffentliche Plätze |
80 / 85 mm oder stärker (meistens Riegelformate) | Vorgesehen für besonders hohe Beantspruchungen |
Gilt entsprechend den Regeln der Belastungsklassen, die unter anderem auch in den Leistungsverzeichnissen dargestellt sind.
Pflasterklinker auf befahrenen Flächen
Je nach gewählter Bauweise kommen die Vorgaben der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus (RStO 12 StB) zur Anwendung. Festgelegt werden darin Nenndicken von 100 mm für die Belastungsklassen Bk3,2 und Bk1,8 (z.B. Ortseinfahrten und Geschäftsstraßen, Gewerbe- oder Industriestraßen) bzw. 80 mm für die Belastungsklassen Bk1,0, Bk0,3 sowie für Rad- und Gehwege. Für Fahrbahnen der Belastungsklassen Bk3,2 bis Bk0,3 können auch Pflasterklinker mit größerer Dicke (ggf. bei Hochkantverlegung) verwendet werden. Bei ausreichend positiver Erfahrung mit bewährten regionalen Bauweisen ist auch der Einsatz geringerer Materialstärken möglich, jedoch nicht unter 60 mm. Bei Rad- und Gehwegen bzw. vergleichbaren privaten Flächenbefestigungen kann dieser Wert auch mit Pflasterklinkern der Stärken 45 bis 52 mm unterschritten werden. Abweichungen von den Vorgaben der RStO müssen dann aber im Einzelfall ggf. durch Anpassung der Tragschichten ausgeglichen werden.
Bei hoher Verkehrsbelastung (Bk3,2 und Bk1,8) müssen Pflasterklinker mit einer Stärke von mindestens 100 mm verwendet werden. Alternativ ist die Verlegung als Rollschicht möglich (Hochkantverlegung), um die vorgeschriebene Schichtdicke von mindestens 100 mm zu erreichen. Grundsätzlich sollten in diesem Zusammenhang nur solche Arten von Verbänden gewählt werden, die eine gute Lastverteilung gewährleisten. Sind darüber hinaus große Horizontalbeanspruchungen zu erwarten (z. B. aufgrund von Lenk-, Brems- und Beschleunigungsbewegungen an Bushaltestellen, vor Knotenpunkten bzw. auf Flächen mit großer Längsneigung oder an Wendestellen), so sollte die Verlegung möglichst im Diagonal- oder Fischgrätverband erfolgen.
Pflasterklinker auf Rad- und Gehwegen
Als Regelwert sieht die RStO 12 auch für Rad- und Gehwege 80 mm dicke Pflasterklinker vor. Allerdings können hier auch Pflasterklinker mit einer geringeren Stärke (z.B. 45 mm oder 52 mm) genutzt werden, ausreichend positive Erfahrungen vorausgesetzt. Bei der Planung von Überfahrtsbereichen wie z.B. Grundstückszufahrten, an denen ein regelmäßiges Befahren durch Kraftfahrzeuge erfolgt, muss die Dicke der Pflasterklinker (bei Hochkantverlegung die Dicke der Pflasterschicht) auf die jeweilige Verkehrsbelastung individuell abgestimmt werden.
Einsatz- und Belastungskategorie
1. Hohe Verkehrbelastungen |
2. Mittlere bis geringe Verkehrsbelastungen |
3. Untergeordnete Belastung |
Hohe Achslasten, mittlere bis hohe Schwerverkehrsbelastung (Belastungsklassen BK3,2, BK1,8 und BK1,0) Hohe Horizontalbelastungen Häufige Rangiervorgänge |
Mittlere, niedrige oder nur gelegentliche Schwerverkehrsbelastung (Belastungsklasse BK1.0 oder BK0.3) Überwiegend Pkw-Verkehr Geringe sonstige Belastungen |
Flächen ohne jegliche Fahrzeuglasten |
Beispiele: Hauptgeschäftsstraßen, Sammelstraßen Lkw-Abstellflächen und -Fahrgassen Busverkehrsflächen Kreisverkehrsflächen Plätze und Fußgängerzonen mit Ladeverkehr Industrieverkehrsflächen |
Beispiele: Wohnstraßen und -wege Parkplätze und Parkstreifen für Pkw Wege der Land- und Forstwirtschaft Bereiche von Plätzen und Füßgängerzonen ohne Lade- und Busverkehr Geh- und Radwege Grundstückszufahrten, Hofflächen |
Beispiele: Terrassen und Gartenanlagen Aufenthaltsflächen im Wohnumfeld Aufenthaltsflächen im Freien von Schulen, Kindergärten, Bädern etc. |
Einsatz- und Belastungskategorien entsprechend der Belastungssituation in Anlehnung and das Merkblatt M FP
Pflasterklinker auf privaten, nicht befahrenen Flächen
Nicht befahrene Flächen mit geringen Belastungen, wie sie häufig im privaten Bereich vorkommen, können mit Pflasterklinkern geringer Stärke ausgeführt werden. Für Wege rund ums Haus, Terrassen und schmalere Zuwegungen eignen sich beispielsweise Materialstärken von 45 mm, 52 mm, 62 mm und 71 mm.
Das ausführliche Regelwerk für die Planung von Klinkerpflaster finden Sie in der Technikbroschüre.